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Wie breit darf diese Zugmaschine einschließlich Anbaugerät höchstens sein?
Antwort: 3,0 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Bei dieser Frage geht es um die maximal erlaubte Breite einer Zugmaschine inklusive Anbaugeräten. Nach den deutschen Verkehrsregeln darf eine Zugmaschine einschließlich ihrer Anbaugeräte höchstens 3,0 Meter breit sein.
Die Regelung ist wichtig, um sicherzustellen, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen im Straßenverkehr keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen und um eine reibungslose Nutzung der Straßen zu gewährleisten. Überdimensionale Fahrzeuge können im Straßenverkehr Probleme verursachen, insbesondere bei Überholvorgängen oder in engen Straßen.
Wenn die Breite der Zugmaschine inklusive Anbaugeräten die 3,0 Meter überschreitet, unterliegt das Fahrzeug besonderen Regelungen, möglicherweise sogar der Genehmigung für Ausnahmen.
Es ist wichtig, in diesem Kontext sowohl die Breite der Zugmaschine als auch die Anbaugeräte zu berücksichtigen, da diese zusammen die Gesamtbreite des Fahrzeugs bestimmen.
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